AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Ursprung solch ausufernder Konstrukte wie das folgende, geprägt von fast unendlichen Bedingungen, ist auch wieder solch ein Anzeiger für ansteigende Not. Am Boden liegen bedeutet nichts Anderes als dass man nicht schafft, sich gedanklich von der jetzigen Realität zu lösen. Der Zug steht und links wie rechts, vorne wie hinten rauschen die Züge der Anderen vorbei. Das Signal steht auf rot. Die Ursachen sind in der Geschichte und in der geistigen Haltung zu finden, die sich ergibt und der wir uns bisher unterworfen haben. Sie stellt den Wert eines wahrhaftigen Denkens* und die sinnmachende Einsicht unter den Wert des nach starren Verfahren erlangten Wissens und politisch gefundenen Rechts und den Umgang damit. Wir leben damit. Nun man muss sich selber und andere Personen schützen, obwohl man vom alleinigen Wunsch zu geben beseelt ist. Wenn es dann so kompliziert wird, dass man kaum noch atmen kann, dann scheint, als haben wir uns mit all den Bürokraten in Brüssel wohl, das Lebendige betreffend, zurück entwickelt.


*): Die wahrhaftige Bildung hält den Menschen zum Mitdenken an und versucht u.a. die philosphischen Aspekte einer über den Menschen stehenden Logik ins Spiel zu bringen. Stattdessen kann man den Eindruck haben, dass Wissenschaftler versuchen zum Mars zu fliegen oder pedantisch und aus einer einzigen Zangspoersketive heraus zu beweisen, dass Dantes Inferno, ein Kunstwerk, historisch falsch ist. Und wir, wir müssen viel, viel schreiben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom
25.10. 2018


Vorbemerkungen

Die Inhalte dieses Webauftritts wurden nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Website keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für jene Aspekte, die ausdrücklich für rechtsverbindlich erklärt sind, werden diese auf dem aktuellen Stand gehalten. Für alle anderen Inhalte, Aussagen, Informationen wird keine Gewähr für deren inhaltliche Aussage und Aktualität übernommen.Diese AGB sind rechtsverbindlich (gesetztes Recht) für die Verträge der Vymopunkt, soweit nicht durch einzelvertragliche Regelung abgewichen wird. Wer somit Produkte und Leistungen der Vymopunkt bezieht, erkennt diese AGB an und ist ausdrücklich mit den hier veröffentlichten Regelungen einverstanden.


§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung des unter der Domain http://www.vymopunkt.com offerierten Angebots. Eine Vorbeschreibung der Leistung ist derart darin enthalten, dass ein erster Eindruck dazu, was unter bestimmten Vorbehalten hier angeboten wird, entstehen soll. Der Betreiber selbst bietet für die geistigen Produkte keine diesbezüglichen Dienstleistungen an, sondern vermittelt solche. Die Dienstleister vertreten ihr Angebot selbständig. Der Betreiber ist weder Stellvertreter, noch Bote der Anbieter von diesbezüglichen Dienstleistungen. Sämtliche Ansprüche aus bzw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen müssen daher zwischen den Parteien des betreffenden Dienstvertrages und nicht über den Betreiber abgewickelt werden. Dies betrifft neben den kaufvertraglichen Ansprüchen auch Ansprüche auf Schadensersatz aus außervertraglichen Schuldverhältnisses oder vertraglichen Nebenpflichten.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen oder abweichende in einzelvertraglicher Regelung, abweichend von den folgenden vereinbart worden sind.

3. Entschließen sich Privatpersonen zum Mitengagement in der auf der Seite „Ablauf“ unter 1. Dargestellten Form, so müssen diese als natürliche Person volljährig und voll geschäftsfähig sein oder es muss die schriftliche Genehmigung eines berechtigten, gesetzlichen Vertreters vorliegen.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, z.B. verschiedene Produkte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besteller und Nutzer gelten ausdrücklich nicht.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. der Nutzungsbedingungen können vom Anbieter jederzeit geändert werden. Die solchermaßen geänderten/ergänzten Nutzungsbedingungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem sie auf dieser Website eingestellt werden. Überprüfen Sie bitte regelmäßig die auf dieser Website publizierten Nutzungsbedingungen, um sicherzustellen, dass Sie über alle rechtlichen Hinweise zur Nutzung des Angebots und zur Benutzung der Website informiert sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung werden auch dadurch Bestandteil jedes Vertrages, dass diese Bestandteil jeder Auftragsbestätigung sind, die den Anbieter verlässt.


§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Beschaffenheit

1. Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, die nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind, sind immer freibleibend und unverbindlich. Hiermit wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass der Anbieter mit seinem Angebot an den Antrag gebunden ist (§145 BGB*). Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen und Aufträge zurück zu weisen. Anfragen oder Bestellungen, die auf Angebote oder vermeintlich solche hin gestellt worden sind, können wir innerhalb von drei Wochen annehmen oder ablehnen, danach, ohne schriftliche Rückäußerung unsererseits, gelten diese als nicht angenommen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich die Annahme erklärt worden ist oder eine spätere Annahme ausdrücklich noch erklärt oder vorbehalten wird.

2. Verbindliche Angebote werden schriftlich unterbreitet und gelten nur eine bestimmte Zeit. Werden solche nicht während dieser Zeit angenommen, verfallen diese.

3. Maßgeblich für die Annahme und die Bedingungen eines Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns.

4. Ergänzungen, oder Änderungen einer getroffenen Vereinbarung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung und entsprechend beiderseitigen Unterschrift.

5. Angaben zur Beschaffenheit der Rohprodukte oder Produkte sowie die Darstellungsinhalte und deren Form sind nur annähernd maßgeblich. Voraussetzung für deren Anerkennung ist, dass die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht völlig fehl geht. Die Beschaffenheitsbeschreibungen der Webpräsenz oder sonstig übergebene, sind keine Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder vor allem Kennzeichnungen der Lieferung und Leistung. Abweichungen, die aufgrund der Auffassung des Anbieters eine Verbesserung darstellen, müssen vom Bezieher hingenommen werden.

*): (§ 145 BGB Bindung an den Antrag)

"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."


§ 3 Urheberrecht und weitere

1. Das Urheberrecht und alle anderen Eigentumsrechte am Inhalt dieser Website und an den Werbeträgern, Produkten und allen anderen vom Anbieter ersonnenen, liegen beim Anbieter. Alle Rechte an den Inhalten, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben vorbehalten. Sofern es hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf das Material in keiner Form und durch kein Mittel kopiert, vervielfältigt, verändert, verteilt, wiederveröffentlicht, heruntergeladen, angezeigt, bekannt gegeben oder übertragen werden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf elektronische, mechanische, fotokopiertechnische, aufzeichnende oder andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters/ Urhebers. Auf allen genehmigten Reproduktionen müssen sämtliche Urheberrechts- und anderen Schutzrechtsvermerke erhalten bleiben und bei Verwendung freigegebener Zitate muss die Quelle nachvollziehbar angegeben werden. Es wird die Genehmigung zum Abbilden, Kopieren, Verteilen und Herunterladen des Materials auf dieser Website zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gewährt, vorausgesetzt, dass Sie die Materialien nicht verändern und alle Urheberrechte und andere gesetzlich geschützte Eigentumsrechte an diesen Materialien beachten. Ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters dürfen Sie das auf dieser Website enthaltene Material auch nicht auf einen anderen Server kopieren. Diese Genehmigung erlischt automatisch, falls Sie irgendeine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen verletzen. Nach Erlöschen der Genehmigung, sind Sie verpflichtet, unverzüglich eventuell heruntergeladenes und/oder gedrucktes Material zu vernichten. Jede unbefugte Nutzung der Materialien dieser Website kann gegen geltendes Recht verstoßen.

2. Sämtliche von Ihnen (Nutzer der Website) mit Hilfe dieser oder in Verbindung mit dieser Website entnommenen Materialien oder Gedanken werden grundsätzlich als nicht vertraulich angesehen, unterliegen jedoch den jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

3. Diese Website kann Verweise auf konkrete Produkte und Leistungen enthalten, die in einem bestimmten Land nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen. Solche Verweise implizieren oder gewährleisten nicht, dass solche Produkte oder Leistungen jederzeit in einem bestimmten Land zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich stehen die Produkte für den deutschsprachigen Raum bereit.

4. Für alle Erarbeitungen, auch die sonstigen Erarbeitungen, besteht ein Urheberrecht des Anbieters. Auch die Zuarbeiten der Netzpartner und Sonstiger (u.a. Zuarbeiten von Dienstleistern, die an der Entwicklung, der Produktion und der Vermarktung und Verwertung beteiligt sind) fallen darunter. Der Besteller/ Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte diesbezüglich ihm gegenüber geltend machen.

5. Der Anbieter überträgt seinen Bestellern/ Kunden für sämtliche nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen, eingeschlossen die auf seinen Webseiten/ Internetpräsenzen, ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht diese im Rahmen der beabsichtigten Nutzbarmachung im geltenden Nutzungsrahmen, der auf dieser Website vom Grundansatz her erläutert ist, und diesbezüglich erforderlichen, sparsamen Veröffentlichung ggü. seinen hierzu erforderlichen Mitarbeitern, ggü. seiner Kunden oder ggü. Mitarbeitern von diesen, den Anwendungskunden (insbes. §§15 ff. UrhG) . Dies gilt auch für Nutzungs- und Verwendungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt waren. Die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. U.a. aus diesem Grunde, weil der Besteller sofort die Nutzbarkeit der Bestellung einleiten kann, gelten die diesbezüglich in diesen AGB genannten Zahlungsbedingungen.

6. Grundsätzlich sind auch die markenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten, vor allem auch von Geschäftspartnern, die an der Entwicklung, der Produktion und der Vermarktung und Verwertung von Produkten entsprechend dieses Angebots beteiligt sind . So sind alle, den markenschutzrechtlichen Aspekt betreffenden Verwendungs- und Verwertungsabsichten mit dem Anbieter zuvor abzuklären und es ist entsprechend einzelvertraglich zu vereinbaren, wie das diesebzügliche, gegenseitige Verhältnis gestaltet und ausgestaltet ist. Ein diesbezüglicher Antrag begründet keinen Anspruch auf eine tatsächliche Nutzung oder Verwendung von Rechten des Anbieters. Ob solche Rechte nutzbar oder anwendbar sind ist vorbehalten. Empfänger von Lieferungen haben bei der Weitergabe auf die Übergabe der Nutzungsrechte und das bestehende Urheber- und Markenschutzrecht ausdrücklich hinzuweisen.


§ 4 Lieferung Preise und Zahlung

1. Lieferungen werden grundsätzlich nur an gelistete Kunden getätigt. Ausnahme bilden besonders ausgewiesene Schnupperprodukte, die in eingeschränkter Anzahl zur Lieferung durch den Anbieter freigegeben werden. Diese Anzahl bestimmt der Anbieter ausdrücklich allein. Die Listung ist nach der jeweils gültigen Fassung des Listenklassenverzeichnisses kostenpflichtig. Rohprodukte und Produkte der Kategorie B, stehen nur den Vertrauenspartnern zum Bezug zur Verfügung. Alle anderen dürfen ausdrücklich nur solche der Kategorie A bestellen und dürfen auch nur solche beziehen. Durch Auswahl entscheidet der Auftraggeber und Kunde, zu welchen Bedingungen dieser Produkte produzieren und liefern lassen will. Dabei gibt der Anbieter Varianten vor, die grundsätzlich nicht durch Einzelvereinbarung zu ändern sind. So z.B. ist nicht möglich, eine Lieferung eigenständig in Lose aufzuteilen und für einzelne Lose einen Lieferzeitpunkt zu bestimmen bzw. die Lieferung zu staffeln. Weiterhin ist es unmöglich, die Produktion einmal getätigter Bestellungen zu unterbrechen und nach Belieben deren Fortsetzung zu veranlassen. Für einmal bestellte und bestätigte Aufträge besteht ausdrücklich kein Widerrufsrecht.

2. Zur Listung wird ein entsprechender Listungs- und Lieferungsvertrag geschlossen, der einseitig vom Anbieter vorgegeben ist. Danach entschließt sich der Besteller, die konkreten Bedingungen seiner Listungsklasse, einschließlich der Bedingungen zur Vergütung der gekauften Rechte, anzunehmen.

3. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Listungs- und damit Lieferungsvertrages aus wichtigem Grund bliebt unberührt. Der Anbieter/ Betreiber kann den Listungsvertrag insbesondere fristlos und ohne weitere Erklärungen kündigen wenn:

  1. der Bezieher gegen diese AGB wiederholt verstößt.
  2. der Bezieher unrichtige oder unvollständige Angaben im Listungskonto angegeben hat.
  3. der Bezieher mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug ist.
  4. der Bezieher andere Nutzer oder den Anbieter in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen vom Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen oder Mitstreiter/ Geschäftspartner (u.a. Netzpartner, Servicepartner, von anderen Kunden) missbraucht.
  5. der Bezieher, insbesondere durch eine Abmahnung oder anderweitige Aufforderung eines Dritten, Kenntnis davon erlangt, dass das vom dem überlassene Daten- und/oder Bildmaterial und sonstige Material/ die Ware oder Teile dieser die Rechte Dritter verletzt.
  6. der Bezieher, geltendes Recht mutwillig verletzt.
  7. die Annahme der Lieferung über die vom Bezieher zur Verfügung gestellte E- Mail- Adresse wiederholt versagt.
  8. ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Eine Kündigung des Listungsvertrages hat zur Folge, dass der ehemals Gelistete, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, keinen Zugriff mehr auf angebotene Produkte hat. Darüberhinaus besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des für die Listung gezahlten Gegenwerts in Geld, sofern die Laufzeit ihre Hälfte schon erreicht oder überschritten hat oder der Besteller/ Kunde schon wenigstens die Hälfte seines damit verbundenen Auftragsumfangs bezogen hat. Ansonsten wird zum Zwecke der eventuellen Ausbezahlung eines Restanspruchs des Bestellers der aus der Listung von ihm bestehende Restanspruch mit dem Preis der über die Listung hinaus für die bezogenen Produkte/ Ware zu bezahlen gewesen wäre, verrechnet. Für die Verrechnung selbst wird dem gekündigten Kunde einen Pauschalbetrag von 60,- Euro netto abgezogen bzw. in Rechnung gestellt. Für die Kosten, die er durch das Erfordernis seiner Kündigung begründet hat, oder für den Schaden den dieser verursacht hat, hat dieser in voller Höhe aufzukommen. Für die Verrechnung darf der Anbieter 60 Werktage beanspruchen, wenn keine Schädigung durch den Besteller geltend gemacht wird. Danach gerät dieser, unter vorausgehend erläuterten Voraussetzungen, in Verzug. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, gerät dieser somit ausdrücklich nicht nach 60 Tagen in Verzug. Ferner ist der gekündigte Bezieher nicht berechtigt, zukünftig, für bis zu einem 1 Jahr, Produkte des Anbieters, auch nicht über seine Servicepartner und Erfüllungsgehilfen oder anderweitig zu beziehen. Die Dauer des Entzugs der Bezugsberechtigung behält sich Anbieter vor, ohne Begründung zu entscheiden. Im Falle der Kündigung des Listungs- und Liefervertrages durch den Anbieter/ Betreiber ist der Besteller und Bezieher zudem nicht berechtigt, sich in dieser Zeit erneut, evtl. unter einer anderen Firmierung, anzumelden Das Recht zur regulären Kündigung bleibt unberührt.

4. Die Lieferzeiten und anderen Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem jeweils zum Vertragsschluss gültigen Listenklassenverzeichnis, das Bestandteil des geschlossenen Vertrages ist.

5. Die Auslieferung von Produkten erfolgt in der vom Anbieter bestimmten Form und mit den von diesem bestimmten Inhalte in Form von passiven Pdf- Dateien. Der Besteller akzeptiert, dass die gewonnenen Thesen/ Auswertung in einem geheimen und nicht nachvollziehbaren und vom Anbieter bestimmten Verfahren gewonnen und daraus die Rohprodukte/ Produkte erstellt werden.

6. Das Bestell- und Lieferprozedere für einzelne Kundengruppen kann abweichen. Kundengruppen/ Kundenmodi sind in dieser Webpräsenz auf der Seite „Ablauf“ mit Versionsnummer dargestellt. Grundsätzlich gelten die dort beschriebenen Abläufe und Bedingungen. Eine E- Mail gilt erst als beim Anbieter eingegangen, wenn der Besteller/ Kunde eine Eingangsbestätigung erhalten hat, die der Besteller Kunde anfordern muss.

7. Auf den Zielgruppenseiten „M&A, Investoren“ und „Unternehmungen“ werden Vorinformationen um die die Kundegruppe betreffenden Produkte und Listungsklassen usw. gegeben. Mitstreiter und sonstige Kundengruppen können sich auf beiden Seiten informieren. Auf den Seiten „Dienstleister“, „Mitstreiter und „Netzpartner“ werden den fachlichen Geschäftspartnern erste Vorinformationen gegeben. Alle gegebenen Vorinformationen sind unverbindlich und wären auf den Einzelvertrag, die konkret vorliegenden Verhältnisse entsprechend den Bedürfnissen des Einzelpartners hin ggfs. abzuwandeln, zu präzisieren, zu konkretisieren. Die Darstellungen bieten lediglich erste Einblicke und Anhaltspunkte.

8. Die Bearbeitung von Schnupperangeboten bedarf ebenfalls der einseitigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Aktuelle Schnupperangebote werden auf der Webpräsenz des Anbieters veröffentlicht. Diese sind limitiert und sind nur solange mit dem dort genannten Limit verfügbar, wie diese eingestellt sind. Noch nicht gelistete Kunden dürfen drei Einzelprodukte von Schnupperangeboten bestellen, bevor diese sich für oder gegen eine Listung entscheiden müssen.

9. Die Lieferung erfolgt an einen einzelnen Auftraggeber (gelisteter Kunde). Die Lieferung an mehrere, im Sinne des § 320 BGB, ist ausgeschlossen.

10. Lieferungen an gelistete Kunden erfolgen in Losen. Jede Lieferung ist auf eine maximale Losgröße im Gegenwert von bis zu 5.000,- Euro begrenzt. Neue Lose werden erst bearbeitet/ gelten erst als angenommen, wenn die vorherigen bestellten bezahlt worden sind. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise für eine Lieferung einmalig per E- Mail, als einzige Lieferform, und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Hierzu hat der Auftraggeber/ Besteller mit der Listung eine E- Mail Adresse zur Verfügung zu stellen, die die Lieferung wirksam unmittelbar und zügig annimmt. Diese Liefer- E- Mail- Adresse darf dieser bis zu einem Mal im Jahr aktualisieren. Die Kosten für eine wiederholte Lieferung innerhalb von bis zu 3 (drei) Tagen werden gesondert und pauschal mit 15,- Euro netto je E- Mail in Rechnung gestellt. E-mails größer 5 MB werden ausdrücklich nicht versandt oder entgegen genommen. Die Anzahl der erforderlichen Lieferungen bestimmt sich nach dem Auftrag und der E- Mail- Originalversendung. Versagt der Empfänger E- Mail- Account, so gilt als Lieferort der Firmensitz des Anbieters. Bei Nichtempfang bedeutet dies die Pflicht des Bestellers und zugleich gewollten Empfängers, beim Anbieter nachzuhaken, nachzufragen. Wiederholtes E- Mail- Versagen kann zur Kündigung des Listungsvertrages führen.

11. Die Zahlung des Kaufpreises ist allein in der Bestellung in Verbindung mit der erteilten Auftragsbestätigung begründet. Mit Auftragsbestätigung beginnt der Lieferzeitraum. Die Fertigmeldung des Anbieters begründet die Zahlungsfrist, sofern der Rechnungsbetrag nicht bereits in Vorkasse entrichtet worden ist. In jedem Falle erhält der Besteller und Bezieher eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung. Die Zahlung hat ausschließlich auf das vom Anbieter auf der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis ist die Mehrwertsteuer zu dem vom Gesetzgeber festgesetzen Satz zu entrichten. Der Abzug von Skonto ist ausdrücklich nicht vorgesehen und damit unzulässig.

12. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist bei einem Auftragsumfang von bis zu 3.000,- Euro netto (Kleinaufträge) der auf der Auftragsbestätigung/ Rechnung benannte Rechnungsbetrag in Vorkasse/ Vorauskasse durch Überweisung auf das in dieser benannte Konto zuzüglich der Mehrwertsteuer zum gesetzlich vorgeschriebenen Satz, so wie auf der Auftragsbestätigung/ Rechnung ausgewiesen, zu entrichten. Ansonsten ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung fällig und so zu zahlen, dass der fällige Betrag dem Anbieter auf dem von ihm genannten Konto zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit, dem Anbieter zur Verfügung steht. Verzugszinsen werden, nach der jeweils geltenden Rechtsgrundlage berechnet, wenigstens jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a., d.h., u.a. unter zusätzlicher Geltendmachung von Mehraufwendungen durch den Verzug (Papier, Porto, Vergütung für den Mahnaufwand ...) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zudem wird vorbehalten, die zukünftige Auftragsannahme zu verweigern, solange die Begleichung einer früheren Geldschuld nicht erfolgt ist. Für den Fall des Eintretens von Verzugschäden, können dem Kunden jegliche Sonderprivilegien, wie Nachlässe, die aufgrund seiner Listungsdauer gewährt werden können, entzogen.

13. Die Lieferung erfolgt nach den Bedingungen der zum Vertragsschluss jeweils gültigen Listungsklasse.

14. Sonderfall der vorübergehenden oder endgültigen Einstoppung eines Verarbeitungsverfahrens durch einen ehemals Einwilligenden: Stoppt eine betroffene Person, die zuvor ihre persönliche Einwilligung als Grundlage der Produkterstellung gegeben hat, endgültig die Bearbeitung so hat der Auftraggeber, das kann auch diese die Einstoppung veranlassende Person selbst sein, eine zusätzliche Pauschale von 60,- Euro netto, wenn es sich um einen Auftraggeber nach §1 unter 2. handelt, ansonsten 60,- Euro inkl. MWSt. umgehend auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Für die vorübergehende Einstoppung der Bearbeitung für bis zu 48 Stunden fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, eine solche erfolgt mehr als ein Mal. Für diesen Fall finden die Regelungen für eine endgültige Einstoppung/ entgültige Rücknahme einer EinwilligungAnwendung. Die Zahlung für die Produkt- oder Rohprodukterstellung ist allein in der Beauftragung zu dieser begründet. Aus diesem Grunde erfolgt in einem solchen Fall keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge und der Anspruch auf Vergütung bleibt trotzdem bestehen.


§ 5 Geheimhaltung und Verträge

1. Zum Zwecke des Know How- Bezugs und der diesbezüglichen Sicherung von Betriebs- und von Geschäftsgeheimnissen, verpflichten sich die mitwirkenden Servicepartner, eine Lizenzvereinbarung, die Netzpartner einen Netzvertrag zur Kooperation und beide Genannten eine wie vom Anbieter jeweils vorgegebene Geheimhaltungsvereinbarung in der vom Anbieter gewählten Form (einseitige Geheimhaltungsvereinbarung) zu unterzeichnen. Der Missbrauch u.a. vertraulicher Unterlagen, Inhalte, Formen, von Informationen und anderem Know How soll damit ausdrücklich vermieden werden. Gleiches gilt auch für Vertrauenspartner, die jeweils entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen, mindestens den Vertrauenspartnerschaftsvertrag und eine dem Grad der Einweihung entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung, mit dem Anbieter schließen.

2. Die Geheimhaltungsvereinbarung darf der Anbieter regelmäßig überarbeiten und erneuern, wenn der Anbieter den Bedarf dazu sieht.

3. Kooperationspartner verpflichten sich, zusätzlich zum Kooperationsvertrag eine wie oben beschriebene Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die bis dahin bestehende und weiterhin bestehende Lizenzvereinbarung ist davon nicht berührt, da die Kooperation zusätzlich zur Lizenzvergabe vereinbart ist. Grundsätzlich jedoch verpflichten sich diese bereits mit dem Bezug von Rohprodukten und Produkten, vertrauliche Informationen und Unterlagen, Know-how, Verfahrensinformationen und andere betriebsinterne Kenntnisse, bekanntgewordene Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

4. Die Pflichten des Bestellers/ Beziehers/ Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung betreffen nicht Informationen, die:

• allgemein bekannt sind bzw. geworden sind (Allgemeingut) oder

• rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden.

• die der Anbieter freigegeben hat,

• die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

• die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat und ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat

• die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

Hierunter fällt auch der gesetzlich verlangte Datenschutz, wenn dieser einschlägig ist. Jedoch wird hiermit einschränkend erklärt, dass Geschäftsgeheimnisse die Modelle und Verfahren betreffend ausdrücklich ausgeschlossen sind. Deshalb sind datenschutzrechtliche Dokumentationen und Darlegungen zum Zwecke der Auskunftserteilung so zu bereinigen, dass geheim zuhaltende Inhalte aus diesen herausgehalten werden. Ist dies unmöglich, dann muss von der auskunftsverpflichtenden Partei auf den Anbieter verwiesen werden.

5. Generell gilt darüber hinaus für die gelisteten Kunden (Besteller/ Bezieher) und sonstige Bezieher:

die Verpflichtung, Inhalte und Formen von bezogenen oder zur Kenntnis bekommenen oder erlangten Vymopunkt- Produkten geheim zu halten und unbefristet Stillschweigen zu wahren. Auch vertrauliche Informationen und alle Unterlagen, die im Zuge der Kooperation ausgetauscht werden, unterliegen der uneingeschränkten Geheimhaltung. Davon ausgenommen ist der Austausch von Daten an ebenfalls zum Stillschweigen Verpflichtete, die diese Daten und Informationen ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die Form solcher Übertragungen hat der geforderten Geheimhaltung ausdrücklich zu entsprechen, sodass keinerlei Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse an uunberechtigte Dritte gelangen können und gelangen. Alle beteiligten Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder beteiligten Dritten die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, in gleicher Form und mit vergleichbarem Inhalt aufzuerlegen und diese entsprechenden Vereinbarungen umgehend nach Unterzeichnung auch an den Anbieter zu übermitteln. Die Beteiligung Dritter, auch bei Vertragspartnern, bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter. Alle Daten der betrefenden Person sind offen zu legen, womit diese sich zuvor einvestanden erklären muss. Die Person ist darüber aufzuklären, dass zudem ein berechtigtes Interesse an dieser Verfahrensweise besteht und diese ihre einmal gegebene Zustimmung nicht mehr zurücknehmen können, wenn der Akt der Vereinbarung durch Unterzeichnung wirksam vollzogen ist.

6. Besteht der Wunsch uneingeweihter Dritter zur Information, so müssen entsprechende Informationen ausschließlich und aktuell beim Anbieter eingeholt werden.

7. Servicepartner und Netzwerkpartner verpflichten sich, das geheime Know How durch eine entsprechende Lizenzvereinbarung und Geheimhaltungsvereinbarung zu schützen. Die eigenmächtige Übernahme von Know How oder deren Weitergabe gilt als untersagt, wobei die Geschäftspartner (jeglicher Form, wie zuvor benannt) dies generell anerkennen.

8. Kündigt ein Kooperationspartner seine Kooperationsvereinbarung besteht die Lizenzvereinbarung fort. Kündigt ein Kooperationspartner seine Lizenzvereinbarung, so kündigt dieser damit zugleich seine Lizenzvereinbarung.


§ 6 Überlassene Unterlagen

Für alle im Zusammenhang mit der versuchten oder gelungenen Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen mit z.B. Beispieldaten, Beispielthese, Beispielkommentare, jegliche Muster, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Elektronisch gebundene Unterlagen sind umgehend zu vernichten. Ansprüche auf Übersendungen vor der Bestellung und der schriftlichen Annahmeerklärung bestehen ausdrücklich nicht.



§ 7 Lieferzeit und Haftung bei Verschulden

1. Zur Lieferzeit sind auch die Regelungen unter § 4 "Lieferung Preise und Zahlung" zu beachten, einzuhalten.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs ausdrücklich nur in der maximalen Höhe des vereinbarten Jahreslistungsbetrages. Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen ausdrücklich nicht, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen fahrlässig gegen nicht wesentliche Vertragspflichten verstoßen haben. Der Kunde erhält lediglich einen Rückerstattungsanspruch bezüglich der Differenz zu seiner berechtigten Erwartung und das dafür von ihm bereits gezahlte Geld.

5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 8 Gefahrübergang bei Versendung

Es wird davon ausgegangen, dass die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt wird. Das dafür zur Verfügung stehende Mittel ist die E- Mail. Der Besteller stellt eine entsprechende, jederzeit empfangsbereite E- Mail- Adresse mit seiner Bestellung zur Verfügung. Mit der Absendung der Lieferung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des E- Mail Accounts des Anbieters, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes, Diebstahls oder Abfischens durch Dritte oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Kosten dafür trägt. Der Anbieter und Erfüller ist in der Wahl des Versendeortes und Versendeweges frei.


§ 9 Umgang mit der Kaufsache

1. Der Besteller darf die Bestellsache/ Kaufsache (Produkte ...) verarbeiten und Produktergebnisse in eigene Anwendungen integrieren. Produkte darf dieser nicht in eigene Anwendungen integrieren, sondern diese nur als unveränderten Bestandteil in seine Leistungen und Angebote aufnehmen und vertreiben.

2. Der Besteller hat auch die Weiterverarbeitung der bezogenen Rohprodukte und Produkte und sonstiger Kaufsachen zu dokumentieren und nach der vom Anbieter jeweils aktualisiert herausgegebene Aufbewahrunsrichtlinie aufzubewahren. Die Dokumentation darüber hat dieser so zu führen dass diese nachweislich ist, was dieser wann und worin integriert oder als unveränderten Bestandteil in sein Angebot aufgenommen hat. Zudem ist eine Dokumentation nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu führen und vorzuhalten. Diese sind nach den Vorgaben des Rechtsgebers aufzubewahren. Der Anbieter hat die Berechtigung für den Zugriff und/ oder die genaue Bestimmung der Weiterverarbeitung beim Besteller/ Anwender.

3. Der Besteller hat die Kaufsache/ Lieferung auch so aufzubewahren, ein Verlust der Kaufsache/ Lieferung, auch in Teilen, ausgeschlossen ist. Schäden, die aus einem diesbezüglich sich ergebenden Verlust oder der unberechtigten Einsichtnahme entstehen, ersetzt der Besteller dem Anbieter.

4. Der Besteller ist nicht zur Weitergabe oder zur Weiterveräußerung der bestellten und bezogenen Kaufsache/ Lieferung oder einzele Produkte aus dieser an Dritte berechtigt. Damit soll u.a. ausgeschlossen werden, dass gesperrte oder nicht gelistete Kunden Ware/ Lieferungen des Anbieters beziehen können und beziehen, wodurch dem Anbieter ein Schaden, u.a. wegen Umgehung der Listung, entstehen kann. Bei Eintritt eines solchen Schadens haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.

5. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware/ Lieferung, u.a. deren Inhalte und Form, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und dem Anbieter umgehend mitzuteilen, wenn die Kaufsache/ Lieferung oder Teile dieser gestohlen worden oder sonstigen Zugriffen und Eingriffen unberechtigter Dritter ausgesetzt gewesen ist/ sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten und entsprechenden Schadenersatz zu leisten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.

6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache oder auch von Teilen dieser durch den Besteller/ Bezieher erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Vymopunkt- Anbieter. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers/ Beziehers an der Kaufsache, der Lieferung, ihren Inhalten und der darin enthaltenen Formen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache/ Ware/ Lieferung zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. aus den daraus ergebenden und an den Besteller gerichteten Forderungen, die Kaufsache/ Lieferung noch nicht bezahlt worden ist. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller die entsprechenden Forderungen an uns ab. Die Abtretung gilt als angenommen. Vorrang hat ausdrücklich die Bezahlung der Kaufsache/ Lieferung durch den Besteller, solange dieser zahlungsfähig ist. Das gilt u.a. für den Fall, dass der Besteller/ Bezieher zum Zeitpunkt der Bestellung zahlungsfähig ist und später zahlungsunfähig wird. Zahlungsunfähige Besteller dürfen ausdrücklich keine Bestellungen auslösen.


§ 10 Nutzungsbestimmungen

1. Vymo.- Produkte sind alle auf der Vymo.- Website angebotenen Rohprodukte und Produkte. Der Besteller ist zugleich der Verwender, der die Vymo.- Produkte anwendet, ihre Anwendung veranlasst oder Personen mit deren Anwendung beauftragt.

2. Der Zugriff auf diese Website und ihre Benutzung unterliegt allen national jeweils geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Website nicht in irgendeiner Weise zu benutzen, die solche Gesetze oder Vorschriften verletzt. Der Besteller und Verwender verpflichtet sich hier noch einmal ausdrücklich dazu, alle mit dem Bezug, der Anwendung/ Verwendung und Aufbewahrung, alle mit den Vymo.- Produkten in Verbindung stehenden Rechtsvorschriften einzuhalten und den diesbezüglichen Verpflichtungen, ggfs. in Abstimmung mit dem Anbieter, nachzukommen.

3. Der Verwender haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters des Verwenders oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.


4. Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch eine Veröffentlichung oder Anwendung von Vymopunkt- Produkten oder von deren Empfehlung entstehen. Der Besteller/ Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte diesbezüglich ihm gegenüber geltend machen. Auch für Seminare, Workshops und andere Veranstaltungen, an denen Beschäftigte des Bestellers teilnehmen und auf denen Vymo.- Produkte zum Einsatz/ zur Anwendung gelangen oder entsprechend empfohlen werden, zeichnet der Besteller den Anbieter frei. Der Besteller lässt nur Teilnehmer zu Veranstaltungen der Vymopunkt zu, die dem Anbieter eine Haftungsfreistellung wegen der Bekanntgabe oder Anwendung von Vymopunkt- Produkten durch schriftliche Erklärung zugestehen.
Allen Nachanbietern von Coachings und persönlichen Beratungen, auch innerhalb anderer Aufgabenstellungen, wird nahegelegt, sich unbedingt vor Beginn der Tätigkeit von den Teilnehmern solcher Veranstaltungen eine Haftungsfreizeichnungsbescheinigung bezüglich Personen- und Sachschäden unterzeichnen und aushändigen zu lassen. Andernfalls haften die Nachanbieter oder die Leiter solcher Veranstaltungen für sämtliche Schäden der Teilnehmer, die diesen während des Seminars, Workshops, Coachings oder Ihrer persönlichen Beratung ... entstehen (könnten). Sie verpflichten sich, das Coaching oder die persönliche Beratung von Anfang an rechtssicher durchzuführen.

5. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter bestehen auch deshalb ausdrücklich nicht, u.a. weil dieser nur Thesen liefert, die bestimmungsgemäß angewendet, nicht dazu vorgesehen sind, als Erstmeinung zu fungieren. In dem Fall, wo der Besteller diesen mehr Gewicht einräumen möchte, bedürften diese einer kritischen Überprüfung in Verantwortung des Bestellers. Diese ist dem Anbieter wenigstens 30 Tage zuvor schriftlich, über eine E- Mail anzuzeigen. Die E- Mail gilt als ausdrücklich nur empfangen, wenn der Sender eine Empfangsbestätigung angefordert und diese auch erhalten hat.

6. Die Produkte sind entsprechend ihrer Bestimmung zu gebrauchen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen. Ihre Anwendung ist konzipiert, um Menschen nach vorne zu bringen und zur Niveau- und Leistungsverbesserung anzuregen. Menschen dürfen keine Nachteile durch die Anwendung von Vymo.- Produkten zu erwarten haben, auch nicht, wenn Vymopunkt- Produkte zu Selektionszwecken eingesetzt werden. Dazu ist wichtig, u.a. Entscheidungen rechtskonform auf sachliche Grundlagen zu stellen und letztlich durch die Entscheidung der oder des Verantwortlichen herbei zu führen. In diesem Zusammenhang sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), auch datenschutzrechtlich, zu beachten. Hinweise zu konkret möglichen Vorgehensweisen in dieser Webpräsenz gelten als unverbindliche Information, die für den Fall der Erlangung von Rechtssicherheit mit einem zielorientierten und zukunftsmachenden Rechtsanwalt/ Juristen, der sich als Teil einer Planungsabteilung versteht, möglichst zu überprüfen, zu konkretisieren und ggfs. zu errabeiten wären. Die angemessene Beteiligung von Vymopunkt- Produkten am Entscheidungsprozess, beispielsweise mit Syntheseziel, durch den oder die Entscheider ist möglich.

7. Da der Besteller auch über den Umgang mit den gelieferten Produkten ansonsten eigenverantwortlich zu entscheiden hat, wird diesem ans Herz gelegt, verantwortungsvoll mit den Produkten zu wirken und diese rechtskonform und zum Wohle der Menschen anzuwenden. Erfolgt die Anwendung der Produkte rechtswidrig, in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so dass Leben, Körper und Gesundheit von Menschen oder Tieren verletzt werden oder das Eigentum und Vermögen Dritter Schäden erleiden und wird dies dem Anbieter bekannt, so kann dieser auch gelistete Kunden von Möglichkeit des Bezugs der Waren eine zeitlang oder im Falle von wiederholungen ganzlich und dauerhaft ausschließen. In Ausschlussfall, vorübergehend wie gänzlich und dauerhaft, erlöschen alle Ansprüche, die der Besteller noch an den Anbieter hat. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

8. Sollte trotz aller aufgewendeter und angewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen deutlichen inhaltlichen oder formellen Mangel, hierzu ist §2 unter 5. zu beachten, aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Die Mängelrüge muss innerhalb von 7 Tagen nach der Versendung beim Anbieter eingegangen zu sein. Ansonsten gilt die Möglichkeit der Nachbesserung als verwirkt. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, innerhalb von 7 Tagen, zu geben.

9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

10. Mängelansprüche bestehen bei erheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit

11. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen.


§ 11 Datenschutz Verhalten ggü. der Öffentlichkeit und Inhalte und Aussagen Dritter

1. Die Besteller haben alle relevanten Rechtsvorschriften zum Datenschutz diesbzüglich, u.a. im Zusammenhang mit der Planung, Einbeziehung und Anwendung, zu beachten. Für Schäden aus einer ev. aus der Nichteinhaltung resultieren haften die Besteller/ Anwender.

2. Die Besteller haben die in der Datenschutzerklärung auf dieser Website enthaltenen Aspekte, u.a. die der Anwendung zu beachten.

3. Der Anbieter behält sich das ausschließliche Recht vor, ggü. der Öffentlichkeit, Statements und sonstige Ausführungen zu seinem Angebot in der Form, die dieser als geeignet betrachtet, zu machen.

4. Der Anbieter behält sich vor, die Daten von Mitstreitern, Servicepartnern, Geschäftspartnern, Lizenznehmern, Kooperatinspartnern in jedweder Form zu veröffentlichen, um den Interessenten und Kunden die Gelegenheit zu geben, sich an einen Servicepartner seiner Wahl zu wenden und seinen sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

§ 12 Sonstiges und Schlussbestimmungen

1. Vertragssprache ist deutsch. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)

3. Bei vermeintlicher Verletzung dieser Geschäftsbedingungen oder auffälligen Abweichungen ist der Anbieter berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Anfrage an den Bezieher zu richten, die dieser sich verpflichtet, innerhalb einer Woche schriftlich oder mündlich zu beantworten. Wenn der Anbieter Gründe angibt, so verpflichtet sich der Besteller auf diese einzugehen. Wird die Anfrage auch der Perspektive des Anbieters unbefriedigend beantwortet, so ist der Besteller oder Geschäftspartner verpflichtet, auf erneute Anfrage schriftlich innerhalb einer Frist von 3 Wochen darauf zu antworten und Stellung zu den Vorträgen des Anbieters zu nehmen. Wenn dieser Zeitraum fruchtlos verstreicht oder die Stellungnahmen aus der Perspektive des Anbieters nicht zur Beseitigung einer Übertretung der Geschäftsbedingungen bzw. zur Einhaltung der AGB führt, hat der Anbieter das Recht, das Kündigungsverfahren für den Listungs- und Lieferungsvertrag einzuleiten, dem Besteller zu kündigen.

4. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Ende der AGB



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