Eingeschränkt sein und die Hürden doch überwinden, das macht ein mit Abenteuern erfülltes Leben aus.
Schutz der Verbraucher vor der Wirklichkeit?
Grundsätzlich macht der Gesetzgeber in Deutschland und Europa die Qualität der Vymo - Produkte, nicht schlechter. Wenn man jedoch die Menschen als Anwender einbezieht, die vorsichtig und überängstlich an die Problematik herangehen und deren Ungläubigkeit zu spüren bekommt, stellt man sich schon Fragen. Schutz scheint für Viele derzeit weit vor der freien Entscheidung des Einzelnen zu stehen. Nüchternheit, auch und gerade im Hinblick auf die überzogene Konformismusbereitschaft mancher Entscheider, werden durchaus belohnt. Der Anbieter weiß, wovon er spricht, denn dieser hat sowohl Erfahrungen in der umfassenden, strategischen Kreation von komplexen Einflussnahmen und war später auch innerhalb der staatlichen/ halbstaatlichen Verwaltung in leitender Position. Es besteht zudem langjährige Zeugenschaft darin, wie einzelne Verbraucher vom Gefühl her zunehmend, Unternehmen durch den Versuch sich aufgrund von Rechtslücken Vorteile zu ergaunern und diese damit abzuzocken versuchen. Unternehmen sollen es ihren Kunden oder beliebigen anderen Menschen überlassen, ihr Urteil in der Sache abzugeben.
Der Schutz der Verbraucher zwingt Unternehmen, die bereits Bekanntschaft mit einer sehr einseitigen Auslegung des Verbraucherschutzes gemacht haben, den Verbrauchern Produkte vorzuenthalten, die zwar potenziell gefährlich sind, jedoch richtig angewendet auch das Leben bereichern könnten. Es scheint, als trauen jene, die sich derzeit durchgesetzt haben, den Menschen nicht zu, Entscheidungen richtig für sich zu treffen. Doch es liegt auch maßgeblich an den Verantwortungsträgern selbst, denn das geltende Recht ermöglicht nach der Ansicht des Anbieters jeden einzelnen Einsatzfall, wenn dieser überlegt konzipiert wird.
Die Vymo.- Rohprodukte und damit auch die Produkte stehen damit weitestgehend nur Unternehmen, Selbständigen und Institutionen/ Organisationen zur Verfügung. Die Chance, dass Verbraucher diese auch frei zur Verfügung haben, besteht leider nicht.
Für Unternehmen, so die Auffassung, besteht einerseits die Möglichkeit, VYMOPUNKT- Produkte und Dienstleistungen u.a. nach DSGVO Art. 22 Absätze 1 und 4 rechtssicher anzuwenden und nach Absatz 2 des genannten Artikels der DSGVO, sogar die reguläre Möglichkeit, eine automatisierte Verarbeitung von ganzen Bewerberblöcken in Auftrag zu geben, so denn die Maßgaben dieser und anderer Rechtsvorschriften, die weitere Voraussetzung sind, eingehalten werden. Als weitere Voraussetzung wäre u.a. die Frage der Ermächtigung zu klären (siehe hierzu in der Datenschutzerklärung).
Der Anbieter vertritt hiezu die Ansicht, dass vor Anwendung erforderlich ist, eine Vorauswahl fachlich vergleichbarer Bewerber diskriminierungsfrei zu erstellen, die dann mit Hilfe des VYMOPUNKT- Thesenprofils +/- zum Zwecke der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen zur "Bethesung" gelangen können. Selbstverständlich ist dies hier jedoch ausdrücklich keine Rechtsberatung. Sie müssten einen Rechtsanwalt fragen. Auch auf die Gafahr hin, dass hier Wiederholung im Spiel ist: Nehmen Sie sich einen, der sich als Teil einer Planungsabteilung versteht und herausarbeitet, wie die Anwendung zielgerecht erfolgen kann.
Dabei werden große Unterschiede gemacht, die Fragen zu grundlegende Prinzipien aufkommen lassen. So würde kein Rechtsgeber auf die Idee kommen, den Autoverkehr zu verbieten, und nicht einmal, wenn einige Mitbürger den Vorwurf erheben würden, dass die Hersteller von Kraftfahrzeugen die potenzielle Grundgefahr eines solchen dadurch verdecken wollten, dass Sie mit einer Reihe von Sicherheitssystemen werben. Straßenverkehr bleibt letztlich potenziell gefährlich. Neue Formen, die alte innovativ überholen könnten, werden in einer innovationsfeindlichen Umgebung am Aufleben gehindert.
Dass die Verbraucher mit dem übertriebenen Schutz zugleich auch indirekt, jedoch maßgeblich, ihrer Eigenentscheidung beraubt werden, ist ein Skandal! Verkauft wird dies Ganze als Errungenschaft der freiheitlichen Demokratie, die dadurch mehr als karikiert wird.
Innovationsfeindlichkeit hat schon im Römischen Reich zur kriegerischen Eroberung von Gebieten geführt, deren Völker innovativ sein mussten. Jeder kann wissen, dass das Waffenarsenal des Römischen Heeres von solchen Völkern übernommen worden ist.
Der Anbieter von Vymo.- Angeboten muss und möchte hiermit ausdrücklich vor der missbräuchlichen Anwendung von Vymo.- Rohprodukten und Produkten warnen!
Die Anwender akzeptieren mit ihrer Bestellung, den rechtlich zulässigen Rahmen zur Anwendbarkeit, der in den AGB u.a.a seinen Niederschlag findet. Den Mitstreitern muss ans Herz gelegt werden, nur jene Informationen abzufragen, die tatsächlich erforderlich sind und diese nach ihrer Verwendung umgehend zu löschen. Dennoch verbleibt die Verantwortung für den Einsatz von Vymo.- Rohprodukten und Produkten ausdrücklich beim Anwender.
Vymopunkt codiert, so früh wie möglich die Namen von Personen, soweit diese nicht Öffentliche oder Historische Person sind, da diese so und so im Licht der Öffentlichkeit stehen, von der ein jeder wissen kann, dass sie auf der Grundlage viel zu weniger Informationen Entscheidungen fällt und Bericht gibt. Insofern darf beansprucht werden, dem gleich zu tun und die Ergebnisse als nichts mehr als der kurz aufhellende Blitz einer mehr oder minder spontanen und zeitgedrängten Äußerung von Künstlern zu sein.
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zur Datenschutzerklärung
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