VYMO.
im öffentlichen Interesse
Die wenigen, erforderlichen Daten bietet heute allein das Web. Es ist so voll von Daten, dass der Reiz zu deren Verarbeitung unwiderstehlich scheint und zum gemeinsamen Verständnis und Nutzen möglich ist. Vertriebspartner und Veranstaltungspartner gesucht! Menschen zusammen zu bringen ist auch eine Kunst. Wer sie beherrscht und Interesse gewonnen hat, der kann hier Menschen in Unternehmen mobilisieren, sich Workshops zur Vymo.- These anzutun. Es wird um Mithilfe gebeten, solche Veranstaltungen ... , in die Unternehmen zu tragen! Nehmen Sie gerne Kontakt hierzu auf! Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn die damit wahrgenommene Aufgabe im (vom Grundsatz her allgemeinen) öffenlichen Interesse ist. Wenn also in einer öffentlichen Veranstaltung ein Interesse an der Diskussion einer speziellen Sache, beispielsweise zum Wirken von bestimmten Menschen in der Öffentlichkeit oder Geschichte besteht, dann kann bereits von einem öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Wichtige Voraussetzung für die Datenverarbeitung ist, dass die Daten in der allgemeinen Öffentlichkeit ohne Hürden beschaffbar sind. Hier kommen personenbezogene Daten von historischen oder von Personen, die im öffentlichen Leben stehen, zur Verarbeitung, wenn ein Interesse an der Verarbeitung, öffentlich geäußert wird. Die Frage, ob dies zulässig ist und wie verfahren werden sollte, hat verschiedene Reaktionen ausgelöst. Eine deutliche Mehrheit im Freundeskreis beispielsweise hat sich für die Verarbeitung ausgesprochen. Ein Argument war, dass sich ja soundso jeder eine Meinung bildet, die sich bald mehr oder weniger verfestigt und darüber reden wird man wohl dürfen. Komischerweise war mancher erschrocken darüber, wie sehr eine Rolle spielte, wie liebenswürdig jemand herüberkommt, wo wir doch alle, jenseits der 50 wissen dürften, dass dies eine Illusion sein muss. Wir alle können doch wissen dass an der Liebeswürdigkeit noch Weiteres dranhängt, das in seiner Bedeutung deutlich mehr sein kann als das Bisschen Liebenswürdigkeit. Erlaubnisvorbehalt Als junger Mnesch habe ich immer im Hinterkopf gehabt, was mir einst ein Kollege in München 1992 darin festgesetzt hatte: Die Diktaturen im Osten haben sich vor allem dadurch von unserer Demokratie unterschieden, dass hier der Rechtsgrundsatz gilt, dass "Alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist und dort alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist". Wenn mich nicht alles täuscht, dann erlebt hier nun die DDR ihre Wiederauferstehung in der Europäischen Union?
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